Sachkundeprüfung

Diese Prüfung bescheinigt die Erlaubnis zum Führen gefährlicher Hunde gemäß § 10 Abs. 7 GefHG, die im Tierheim bzw. einer Pension untergebracht sind.

Diese Prüfung habe ich am 22. Mai 2008 erfolgreich abgelegt.


Die Prüfungsinhalte bestehen aus folgenden Bereichen:

> Verhalten, Kommunikation, Verhaltensentwicklung und Sozialisation
> Lernverhalten und Ernährung
> Gesundheit und Ernährung
> Umgang mit Hunden
> Führen von Hunden in der Öffentlichkeit
> Gesetze, den Hund betreffend


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